Länder-Briefing
Österreich
Der österreichische Arbeitsmarkt ist stark reguliert: hohe Lohnnebenkosten, ausgeprägte Teilzeitquote, nahezu flächendeckende Kollektivverträge — und ein punktebasiertes Zuwanderungssystem über die Rot-Weiß-Rot-Karte.
Auf einen Blick
Wochenarbeitszeit
40 Std.Kollektivvertraglich oft auf 38,5 Std. reduziert
Urlaub & Feiertage
25 Tage + 1313 gesetzliche Feiertage, einheitlich in allen Bundesländern
Einkommensteuer
0–55 %Freigrenze ca. €11.693 · stark progressiv
Lohnnebenkosten (AG)
28–31 %DB, Kommunalsteuer 3 %, MV-Kasse, Sozialversicherung
Arbeitszeit & Urlaub
Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden, kollektivvertraglich häufig 38,5. Bei den tatsächlichen Vollzeit-Arbeitszeiten gehört Österreich zu den Spitzenreitern der EU; der Trend geht gleichzeitig Richtung Arbeitszeitverkürzung und 4-Tage-Woche.
Zu üblicherweise 25 Urlaubstagen kommen 13 gesetzliche Feiertage — einheitlich in allen neun Bundesländern, ohne regionale Unterschiede.
Anstellungsformen
Standard ist das unselbstständige Voll- oder Teilzeitverhältnis. Österreich hat eine der höchsten Teilzeitquoten der EU — etwa die Hälfte der erwerbstätigen Frauen arbeitet Teilzeit.
Daneben: Freie Dienstnehmer (unfall- und krankenversichert, nicht arbeitslosenversichert, flexible Zeiteinteilung) und Neue Selbstständige auf Werkvertragsbasis.
Steuern auf Einkommen
Stark progressives System: von 0 % (Freigrenze ca. €11.693) bis 55 % in der Spitze, mit zahlreichen Absetzbeträgen. Sozialversicherungsbeiträge werden ab dem ersten Euro abgezogen — das Netto liegt spürbar unter dem Brutto.
Lohnnebenkosten für Arbeitgeber
Arbeitgeber planen zusätzlich zum Brutto ca. 28–31 % ein: Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag, Kommunalsteuer (3 %), Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) und Sozialversicherung. Eine Senkung ist ab 2028 politisch angekündigt.
Kollektivverträge
Rund 98 % aller unselbstständigen Arbeitsverhältnisse unterliegen einem Kollektivvertrag. Er regelt Mindestgehälter, Überstundenzuschläge, Urlaubsansprüche und die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) — gesetzlich bindend.
Ausländerbeschäftigung
Der Zugang für Drittstaatsangehörige ist strikt geregelt: grundsätzlich Beschäftigungsbewilligung. Kernstück ist die Rot-Weiß-Rot-Karte — ein Punktesystem nach Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen. Genau hier liegt seit 2008 unsere Kernkompetenz.
Stand 2026 · Alle Angaben sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Einzelfall-Beratung. · Alle Länder