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Das neue deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft

18.02.2020  |  Application, European Visas, Helpful, Jobseeker

Was ist neu am Fachkräfteeinwanderungsgesetz?

  • ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst,
  • der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,
  • der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung,
  • die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung),
  • bei Vorliegen eines geprüften ausländischen Abschlusses verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.

Was ist das Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?

Das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz soll den Rahmen schaffen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte nach Deutschland kommen können, welche die Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Das sind Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.

Wer ist Fachkraft im Sinne des Gesetzes?

Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind Drittstaatsangehörige Ausländer, die

eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzen oder

einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben.

Eröffnet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch den Zuzug von Un- oder Niedrigqualifizierten?

Nein. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz stellt klar, dass vor der Einreise der Abschluss des Ausländers im sogenannten Anerkennungsverfahren auf seine Gleichwertigkeit überprüft wird. Eine Ausnahme gibt es nur für IT-Spezialisten mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und einem Gehalt von derzeit mindestens 4.020 Euro im Monat sowie im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit, die den Kenntnisstand der Bewerber überprüft und bestimmt, welche Qualifizierungsmaßnahmen diese für die Anerkennung ihrer Qualifikation noch benötigen. Die Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst.

Was bedeutet der Wegfall der Vorrangprüfung?

Angesichts der guten Arbeitsmarktlage wird die Vorrangprüfung für die qualifizierte Beschäftigung aufgehoben. Um eine Ausbildung als Fachkraft in Deutschland zu absolvieren besteht die Vorrangprüfung jedoch weiter.

Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber zur Verfügung steht. Das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz enthält zugleich eine Verordnungsermächtigung, wonach bei einer Veränderung der Arbeitsmarktsituation die Vorrangprüfung sehr schnell wieder eingeführt werden kann - beispielsweise in bestimmten Berufen oder in bestimmten Regionen.


Knapp zwei Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Fachkräftezuwanderung hat in Bonn bereits die zentrale Beratungsstelle für ausländische Fachkräfte eröffnet. Die Mitarbeiter dort beraten Kunden vor allem bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen.

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