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Das weiter entwickelte deutsche Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

01.11.2023  |  Application, European Visas, Helpful

Ab 18. November tritt das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in Kraft. Wir informieren Sie heute über:

  • Ab November 2023 niedrigere Mindestgehälter in der Fachkräfte-Einwanderung
  • Befähigungskriterien werden mit 18.11.2023 fallen, Arbeitsagentur bleibt involviert
  • Engpassberufe – mehr Berufe auf der neuen Liste
  • ETIAS tritt voraussichtlich mit 1.1.2023 in Kraft

Mindestgehälter in der Fachkräfte-Einwanderung:

Mit den Rechtsänderungen durch das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sinken in Folge wiederum auch die Gehaltsschwellen.

Die Gehälter für die Blaue Karte EU in Regel- und Engpassberufen werden deutlich abgesenkt. Künftig gilt ein Mindestgehalt von 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr 2023: 39.682,80 Euro) für die Engpassberufe und Berufsanfängerinnen und -anfänger, sowie 50 % (im Jahr 2023: rund 43.800 Euro) für alle anderen Berufe.

Was bedeutet der Wegfall der Befähigungskriterien ab 18.11.2023 für Arbeitgeber?

Mit § 18a und §18b wird mit Wirkung zum 18.11.2023 das Befähigungskriterium gestrichen.

Mit Art. Nr. 5 und 6 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird das Befähigungskriterium als aufenthaltsrechtliches Tatbestandsmerkmal aus den Normen jeweils mit Wirkung zum 01.06.2024 gestrichen.

Mit Wirkung ab 18.11.2023 wird Fachkräften mit einer Berufsausbildung, die in Deutschland anerkannt ist, mit der Änderung in § 18a Satz 1 die Möglichkeit zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen eröffnet.

Beide Normen bleiben jedoch trotzdem vorerst bis zum 29.2.2024 zustimmungsbedürftig seitens der Bundesagentur für Arbeit.

Wieso dieses?
Die entsprechende Änderung wird erst mit Art. 2 Nr. 16 vorgenommen, und tritt mit 01.03.2024 in Kraft.

Erst ab diesem Datum gilt z.B. für IT-Spezialisten, dass diese eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn sie zwar keinen Universitätsabschluss besitzen, aber mindestens 3 Jahre vergleichbare Erfahrung nachweisen können. Wie, dass erklären wir Ihnen gerne in einem individuellen Informations-Termin.

Liste Engpassberufe in Deutschland:

Die Liste der Engpassberufe wird von der deutschen Agentur für Arbeit jährlich veröffentlicht.  Zusätzlich zu den bisherigen Engpassberufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin) können künftig auch Fachkräfte in folgenden Berufsgruppen eine Blaue Karte EU erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind:


  • Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
  • Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung oder im Gesundheitswesen
  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
  • Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich

Die ausführliche Liste der Engpassberufe finden Sie hier.

Auch hier gilt die niedrigere Gehaltsschwelle für Engpassberufe (45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze; im Jahr 2023: 39.682,80 Euro).


Wichtige Information zur ETIAS-Anmeldung bei Einreise ab 1.1.2024

Ab dem 1. Januar 2024 wird die ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) Anmeldung für Reisen in den Schengen-Raum verpflichtend.

Was ist ETIAS?

ETIAS ist ein elektronisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem, das von der Europäischen Union eingeführt wird. Es soll die Sicherheit der Grenzen erhöhen und gleichzeitig den Reisenden den Zugang erleichtern. Mit ETIAS können die zuständigen Behörden potenzielle Risiken im Voraus identifizieren und Reisende rechtzeitig informieren. Dieses System wird für Reisen in den Schengen-Raum erforderlich sein.

Wie muss ich ETIAS beantragen?

Die Beantragung von ETIAS ist ein unkomplizierter Prozess. Sie können dies online über die offizielle Website von ETIAS tun. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen:

Gehen Sie auf die ETIAS-Website.

Füllen Sie das elektronische Antragsformular aus. Dies beinhaltet grundlegende Informationen zu Ihrer Person, Ihren Reiseplänen und Ihrem Reisepass.

Überprüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, bevor Sie den Antrag einreichen.

Zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr. Dies kann in der Regel per Kreditkarte oder über andere akzeptierte Zahlungsmethoden erfolgen.

Nach Abschluss des Antragsprozesses erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Die meisten Anträge werden innerhalb weniger Minuten genehmigt. In einigen Fällen kann es jedoch bis zu zwei Wochen dauern, daher empfehlen wir, ETIAS rechtzeitig zu beantragen.

Wann muss ich ETIAS beantragen?

ETIAS muss vor Ihrer geplanten Reise beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor der geplanten Abreise einzureichen. In den meisten Fällen wird die Genehmigung jedoch schneller erteilt.

Wer muss ETIAS beantragen?

Die ETIAS-Anforderung betrifft alle Bürger von Ländern, die vom Visumzwang befreit sind und in den Schengen-Raum reisen möchten. Dies umfasst Reisende im Alter von 18 bis 70 Jahren. Kinder unter 18 Jahren und Erwachsene über 70 Jahren sind von der Anforderung ausgenommen.

Bitte beachten Sie, dass ETIAS für Reisen zu touristischen, geschäftlichen, medizinischen oder durchreisenden Zwecken benötigt wird.

Falls Sie als Fachkraft für ein europäisches Unternehmen arbeiten werden und hierfür einen Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Inland stellen dürfen, ist die ETIAS-Anmeldung ebenfalls erforderlich.

MOVES consulting bietet Beratung und Unterstützung für eine rasche und reibungslose Fachkräfte-Einwanderung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Für Fragen und Temin-Vereinbarungen erreichen Sie uns telefonisch unter: +43 1 956 59 19 oder +49 5473 959 23 40 oder per Mail unter: immigration@moves-consulting.com

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