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Magazin · European Visas · Helpful · Jobseeker Neues Jahr

Neue Gesetze in D für die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten

01.02.2026

Neue Gesetze in D für die Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten

01.02.2026  |  European Visas, Helpful, Jobseeker

Anerkennungspartnerschaft DE

Neues Jahr, neue Gesetze: Ab 1. Januar 2026 – Neue Informationspflicht bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten

Liebe Kolleginnen und Kollegen, HR-Entscheider und alle, die internationale Teams aufbauen,

seit dem 1.1.2026 gilt eine neue gesetzliche Pflicht für deutsche Arbeitgeber (§ 45c AufenthG). Wenn Sie Fachkräfte aus Drittstaaten von ausserhalb der EU anwerben, müssen Sie diese zwingend über kostenlose Beratungsangebote informieren – insbesondere über die bundesweite Beratungsstelle „Faire Integration“.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick: Wer ist betroffen?

Alle Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, die Drittstaatsangehörige aus dem Ausland rekrutieren

Was muss ich tun?

Hinweis geben auf kostenlose Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, z. B.:

• Arbeitsvertrag

• Lohn & Gehalt

• Urlaub

• Kündigung

• Sozialversicherung

• Anerkennung von Qualifikationen

Wie?

In Textform (E-Mail, Arbeitsvertrag, Brief) mit den aktuellen Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle „Faire Integration“

Bis wann?

Spätestens am ersten Arbeitstag des neuen Mitarbeiters / der neuen Mitarbeiterin

Was passiert bei Verstößen?

Keine direkten Bußgelder – aber die Pflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte ernst genommen werden (Stichwort: gute Unternehmensführung & Vermeidung von späteren Konflikten)

Praktischer Tipp für Ihre Prozesse

Die einfachste Umsetzung: Nehmen Sie einen standardisierten Absatz direkt in Ihren Arbeitsvertrag oder das Angebotsschreiben auf.

Beispiel-Formulierung (anpassen!):

„Wir weisen Sie hiermit auf das kostenlose Beratungsangebot „Faire Integration“ hin. Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei Fragen zu Arbeitsvertrag, Lohn, Urlaub, Kündigung und Sozialversicherung. Kontaktdaten der nächstgelegenen Stelle: [hier einfügen – abrufbar unter faire-integration.de]“

Noch relevant: Bestehende Pflichten, die Sie ohnehin kennen sollten

Nachweisgesetz (§ 2 NachwG): Schriftliche Unterrichtung über alle wesentlichen Arbeitsbedingungen (spätestens 1 Monat nach Beginn)

Zustimmung der BA (§ 39 AufenthG): Prüfung auf vergleichbare Löhne & Arbeitsbedingungen

Meldepflicht bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber der Ausländerbehörde

Kurz gesagt: 2026 bringt für die internationale Rekrutierung etwas mehr Transparenz – und eine gute Gelegenheit, von Anfang an Vertrauen aufzubauen.

Haben Sie die neue Pflicht schon in Ihren Einstellungsprozess integriert? Welche Lösung hat sich bei Ihnen bewährt? Ich freue mich über Erfahrungen und Tipps in den Kommentaren!

Oftmals scheut man den Weg der Auslands-Rekrutierung, weil der Ruf der Ausländerbehörden und die Unkenntnis der Antragsprozesse zu Verzögerungen führt. Doch es geht auch anders: Mit externer Unterstützung können Sie schnell und effizient internationale Fachkräfte in Ihr Team holen – und das sogar kostengünstiger, als Sie vielleicht denken. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme www.moves-consulting.com

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