10.05.2026 | Application, European Visas
So entsenden Sie Fachkräfte rechtssicher nach Deutschland!
Im Rahmen von B2B-Entsendungen (Betriebsentsendung) aus Drittstaaten (außerhalb der EU) nach Deutschland gibt es klare und attraktive Regelungen – oft zögern deutsche Unternehmen Gebrauch von diesen Möglichkeiten zu machen mangels ausreichender Informationen oder Unterstützung. Generell bekannt ist die ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer). Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit, um z.B. Manager, Spezialisten und Trainees temporär in deutsche Niederlassungen zu transferieren. Oft wird diese beantragt und von der Behörde abgelehnt, weil eine andere Kategorie anzuwenden wäre.
Aber: Was ist der Unterschied?
Beispiel I: Firma A aus Wuppertal kauft eine Komponente für eine Industriemaschine in Shenzhen. Um diese Komponente im Wuppertaler Betrieb zu installieren, in Betrieb zu nehmen und die Mitarbeiter darauf einzuschulen soll ein Team des chinesischen Herstellers nach Wuppertal reisen und dort arbeiten. Geplant ist ein 12-monatiger Aufenthalt.
- Betriebsentsendung (allgemein): Hier wäre diese Variante zu wählen für eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. Wird für bis zu 2 Jahre erteilt mindestens aber für die Dauer des geplanten Einsatzes.
- Welche Dokumente würden Sie in diesem Fall benötigen für den Antrag auf Entsendung?
Arbeitgeber China:
Auftrag des deutschen Unternehmens
Einladungsschreiben und Projektbeschreibung des deutschen Unternehmens
Firmenbuchauszug als Nachweis, dass das ausländische Unternehmen aktiv tätig ist
Arbeitnehmer China:
Reisepass
Dienstvertrag mit Unternehmen China mind. 6 Monate Anstellungsverhältnis
Ausbildungsnachweis (Uni-Diplom, Fachausbildungsnachweis)
Entsendevereinbarung zwischen Arbeitgeber China und Arbeitnehmer China
Diese Variante ist die klassische Entsendung von Mitarbeitenden im Konzern- oder Projektkontext. Hier gelten oft zusätzliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben (z. B. vergleichbare Arbeitsbedingungen, ggf. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit).
Wichtige Info: Besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen D und Entsende-Land kann je nach Dauer der Betriebsentsendung die Zahlung des Gehaltes und der Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland verbleiben. (A1 Formular).In diesem Fall gilt es zu prüfen, ob 183 Tage Aufenthalt überschritten werden und ggf Einkommensteuerpflicht in D entsteht. (Shadow-Payroll). Dies kann ggf Vorteile für den Mitarbeiter mit sich bringen für die spätere Rente.
Beispiel II: Deutsches Unternehmen gründet Niederlassung in Vietnam und beschäftigt lokale Mitarbeiter vor Ort. Um diese Mitarbeiter auf Maschinen, Produktlinien und -Abläufe zu schulen, sollen jeweils ganze Teams nach Deutschland entsendet werden für Schulungsmaßnahmen.
- ICT-Karte: dies wäre ein klassischer Fall für eine ICT Card. Ein spezieller Aufenthaltstitel für unternehmensinterne Transfers aus Drittstaaten. Ideal für längere Einsätze (> 90 Tage). Ermöglicht eine vereinfachte Einreise und Arbeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee.
- ICT Mobile (Mobile-ICT-Karte): Für Mitarbeitende, die bereits eine ICT-Karte eines anderen EU-Staats besitzen und nun länger als 90 Tage nach Deutschland kommen. Schneller und flexibler für EU-weite Mobilität. Hier gelten bestimmte Voraussetzungen und ggf Einschränkungen
Wichtige Voraussetzungen für die ICT-Karte
- Der Mitarbeiter muss mindestens 6 Monate ununterbrochen beim entsendenden Unternehmen (außerhalb der EU) beschäftigt gewesen sein.
- Einsatz in Deutschland als Führungskraft (Manager), Spezialist (mit wesentlichen Fachkenntnissen) oder Trainee.
- Die Entsendung dauert mehr als 90 Tage (max. 3 Jahre für Manager/Spezialisten, 1 Jahr für Trainees).
- Das deutsche Unternehmen gehört zur gleichen Unternehmensgruppe.
- Vergütung und Arbeitsbedingungen entsprechen deutschen Standards (keine Vorrangprüfung, aber Prüfung auf Angemessenheit).
Erforderliche Nachweise
Vom Arbeitgeber (entsendendes und aufnehmendes Unternehmen):
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis + Zusatzblatt B (Entsandte).
- Gültiger Arbeitsvertrag für die Dauer der Entsendung.
- Abordnungsschreiben (Assignment Letter) mit Details zu Ort, Tätigkeit, Entgelt, Dauer und Rückkehrgarantie.
- Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit (Konzernstruktur).
- Im Falle eines Traineeships muss ein entsprechender Schulungsplan vorgelegt werden.
Vom Arbeitnehmer:
- Gültiger Reisepass.
- Nachweis der beruflichen Qualifikation (Studienabschluss, Zeugnisse, Lebenslauf).
- Nachweis der bisherigen 6-monatigen Beschäftigung.
- Krankenversicherungsnachweis.
Tipp: Der Antrag erfolgt zunächst über die deutsche Auslandsvertretung (Visum) und nach Einreise wird dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraumes dann bei der Ausländerbehörde/BAMF gegen die ICT-Karte umgetauscht.
Info: EU-weite Mobilität, schnellere Bearbeitung und klare Rahmenbedingungen für B2B-Projekte. Perfekt für Tech, Beratung, Engineering und Konzernstrukturen.
Brauchen Sie Unterstützung bei einer konkreten Entsendung? Schreiben Sie uns in die Kommentare oder eine PN – wir teilen gerne weitere Checklisten oder aktuelle Praxistipps!
"The detail, heart and passion that goes into your customers is AMAZING!! You are a true professional and we feel that you are part of our family and that is because you look for ways to help in any way to make us feel comfortable."
Sean Jones
Manager at Rexair LLC, USA
Tigergasse 24/10
AT-1080 Vienna
Austria
+43 (0) 1 956 59 19
Bremer Strasse 122
DE-49179 Ostercappeln/Haaren
Germany
+49 (0) 5473 959 23 40
