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RWR Karte Österreich - lange Wartezeiten?

11.02.2024  |  Application, European Visas, Helpful


Kommentar zu einem Artikel aus dem „Kurier“ vom 7. Februar 2024:

…in Wien warten Top-Kräfte 14 Monate – oder geben auf…

So lautet die Aussage einer Führungskraft im sozialen Bereich in Wien.

Der Artikel im Kurier vom 7. Februar liest sich wie eine einzige Anklage an die involvierten Behörden, im Rahmen der Zulassung von Pflegefachkräften in Österreich.

Es gab tatsächlich eine Zeit, in der die MA 35 sehr stark in der Kritik stand, wenn es um die Bearbeitungsprozesse und – Zeiten für eine RWR-Karte ging. Dringend benötigte Fachkräfte in Mangelberufen und deren Arbeitgeber warteten monatelang auf die Bewilligung. Botschaften im Ausland verzögerten die Ausgabe der notwendigen Einreise-Visa nochmals um mehrere Wochen. Familienangehörige mussten und aufwändigen Verfahren nachträglich via Botschaftsverfahren nachgeholt werden.

Doch, all das ist mittlerweile Geschichte. Das Business Immigration Center in Wien leistet mittlerweile hervorragende Arbeit. Der lang ersehnte rote Teppich wurde durch eine Reform des Gesetzes als auch der Abläufe in der Behörde stark verschlankt und beschleunigt. Es ist heute eine Freude, mit den Mitarbeitern zu kommunizieren.

Die im oben genannten Artikel genannten Vorwürfe verzerren die Realität und Möglichkeit der Arbeitsmarktzulassung für Pflegefachkräfte, Krankenschwestern und weitere medizinische Berufsgruppen.

Ein „hin- und herschicken“ zwischen AMS und MA35 kann nicht passieren, da die Prozesse so angelegt sind, dass jegliche Einreichung und Kommunikation über die MA 35 stattfinden.

Wenn man alles richtig gemacht hat im Antragsprozess.

Hinzu kommt, dass es sich in der Berufssparte der medizinischen Fach- und Pflegekräfte um reglementierte Berufe handelt. Die Zulassung, als Fach- und Pflegekraft in AT gilt für Jedermann und Jede Frau ohne Ansehen der Nationalität und folgt einem festgelegten Ablauf:

  • Es sind Deutschkenntnisse von mindestens B1 vorgeschrieben in allen Pflegeberufen
  • Für Krankenschwestern ist ein positiver Medizin-Deutschtest vorgeschrieben
  • Die Nostrifikation bei der lokal zuständigen Einrichtung mit den erforderlichen Nachweisen ist auch für EU-Ausländer erforderlich.
  • Ist Punkt 1 bis 3 erfüllt muss sich der Antragsteller in das Medizinische Register eintragen lassen.
  • Erst dann, und nur dann, erhält der Antragsteller auf RWR-Karte als med. Pflegekraft die endgültige Bewilligung.

Die lange Wartezeit hat daher nichts mit der MA 35 oder dem AMS zu tun, sondern ist ein dem Antrag auf RWR-Karte vorgeschalteter Prozess. Auch ist der Ablauf sehr transparent gestaltet und kann jederzeit nachvollzogen werden.

Um die Zeit, bis zur Zulassung als Pflegefachkraft zu überbrücken, kann der Antragsteller ggf. bereits in Österreich notwendige fehlende Kenntnisse nachholen, in dem er mit einem Studenten- oder Schülervisum nach Österreich kommt und die Kenntnisse hier vervollständigt. Während dieser Zeit, darf der Student bis zu 20 Stunden pro Monat erwerbstätig sein. Jedoch noch nicht in seinem Beruf.

Auch für dieses Visum erleichtert es z.B. die Bewilligung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zb. ein bereits vorliegendes Arbeitsplatzangebot.

Nicht nur im Rahmen des Pflegenotstandes stehen wir in Europa immer wieder vor dem Problem der „fehlenden“ Ausbildung oder beruflichen Qualifikation. Z.B. ist der Koch in AT in der sogenannten Mangelberufsliste aufgeführt, jedoch ist es fast unmöglich jene Köche ins Land zu bekommen, die zwar über langjährige Erfahrung in hochwertigen Restaurantküchen verfügen, jedoch nie eine Kochlehre absolviert haben, wie sie in AT üblich und für die RWR Karte vorgeschrieben ist.

Andere EU-Mitgliedsstaaten haben ihr Einwanderungsgesetz dahingehend mittlerweile angepasst und ermöglichen es Antragstellern ohne facheinschlägige Ausbildung, diese durch Erfahrungsjahre zu kompensieren. Siehe das neue deutsche Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, angeglichen durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz, welches mit Juni d. J. in Kraft treten soll.

Wenn Sie eine Fachkraft aus einem Nicht-EU Land einstellen wollen und sich nicht sicher sind, ob Ihr Bewerber sich für eine RWR Card oder BLUE Card qualifiziert, schreiben Sie uns. 

Unser Beraterteam ist für Sie da unter:

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