Die österreichische Rot-Weiß-Rot Karte für hochqualifizierte Fachkräfte aus Dritt-Staats-Gebieten, wurde ebenso wie die ICT in einigen Details geändert. Da die Rot-Weiß-Rot Karte nunmehr für bis zu 2 Jahre ausgestellt werden kann, wird ab sofort der Nachweis einer legalen Unterkunft (Übergangswohnung, Mietvertrag, Boardinghaus) für die Dauer von mindestens 2 Jahren verlangt.
Der Nachweis von Sprachkenntnissen : Sprachdiplom oder Kurszeugnis, auf A1 oder A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen darf nicht älter sein als 12 Monate! Wie bisher muss spätestens nach zwei Jahren die Integrationsvereinbarung 1 erfüllt werden und Deutschkenntnisse Niveau A2 nachgewiesen werden.
Diplome und Zeugnisse über Deutschkenntnisse können insbesondere an folgenden Instituten erworben werden: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, Österreichischer Integrationsfonds. Als Nachweis von Englischkenntnissen werden insbesondere folgende Diplome und Zeugnisse anerkannt: Cambridge Certificate, TELC-Zertifikat, IELTS-Sprachdiplom, TOEIC-Sprachdiplom, TOEFL-Sprachdiplom.
ACHTUNG: Deutsch-Sprach Zertifikate dürfen nicht älter als 1 Jahr sein!
Auch die Mindest-Anzahl der erreichbaren Punkte der jeweiligen Rot-Weiß-Rot Karten Kategorie hat sich geändert. Je nach Unterart der Rot-Weiß-Rot Karte wie folgt:
Besonders Hochqualifizierte (berechtigt für Jobseeker Visa)
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: 100
erforderliche Mindestpunkte: 70
Fachkräfte in Mangelberufen (Studienabschluss muss dem Arbeitsangebot entsprechen)
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: 90
erforderliche Mindestpunkte:55
Sonstige Schlüsselkräfte
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: 75
erforderliche Mindestpunkte: 50
Wenn Sie wissen wollen, was sich sonst noch geändert hat oder mehr darüber erfahren wollen, was es braucht, um für Ihren Mitarbeiter die Rot-Weiß-Rot Karte erfolgreich zu beantragen, rufen Sie uns an +43 1 956 59 19 oder schreiben Sie uns ein Email: office@moves-consulting.com Wir helfen Ihnen gerne.