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Podcast Episode 9 - Fachkräfte-Einwanderung Antragsprozess

23.01.2023  |  Application, European Visas, Helpful, Jobseeker, Relocation Information

Fachkräfte-Einwanderung: Antragsprozesse, Stolperfallen, Änderungen

So gleich und doch so verschieden: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Proaktives Vorgehen entschärft damit zusammenhängende Stolperfallen. Heute stellen wir Verfahren aus 2 Ländern: Deutschland und Österreich vor und wie Sie Stolperfallen umgehen können.

Die beschleunigte Vorabzustimmung in Deutschland und die RWR Karte im Mangelberuf in Österreich.

Arbeitsmarkt versus Aufenthalt

Um eine Fachkraft ins Land zu holen, hat man es grundsätzlich mit 2 Behörden zu tun: der Aufenthaltsbehörde, manche nennen sie auch Einwanderungsbehörde, und der Arbeitsagentur. Die Antragsprozesse für die Aufenthaltserlaubnis sind grundsätzlich in allen EU-Staaten ident. Die Arbeitsmärkte jedoch sind lokal verschieden in Bezug auf ihre Beschaffenheit und industrielle Schwerpunkte, was Besonderheiten im Verfahren zur Arbeitserlaubnis bedingt.

Wird ein Antrag auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gestellt, wird durch die Arbeitsagenturen geprüft, ob eine arbeitslos gemeldete einheimische Fachkraft ebenso für den betreffenden Arbeitsplatz in Frage kommt. Ist dies der Fall, wird der Expat, welcher ins Land geholt werden soll, meist abgelehnt. Stolperfalle? Das Team von MOVES consulting prüft bereits vorab, ob die zukünftige Tätigkeit der Fachkraft eventuell als Mangelberuf eingestuft werden kann, um ein beschleunigtes Verfahren zu erwirken. Dieser Service ist für unsere Firmenkunden gratis.

Deutschland: beschleunigtes Fachkräfte-Verfahren - Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG 

Das beschleunigte Fachkräfte-Verfahren für Bewerber aus Mangelberufen oder als Schlüsselkraft bietet die Möglichkeit, im Vorfeld die Zustimmung der Arbeitsagentur zu erhalten. Das Verfahren wird im Allgemeinen binnen 3 Wochen abgeschlossen und ein Visum D zur Einreise von der zuständigen Botschaft im Heimatland des Bewerbers ausgestellt. Der Bewerber ist befugt, nach Einreise sofort zu arbeiten. Der Antrag auf Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis wird im Hintergrund bearbeitet und dauert in der Regel nochmals 6-8 Wochen.

Stolperfalle? Manch deutscher Arbeitgeber meint es gut und beantragt mit dem beschleunigten Verfahren gleichzeitig eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Diese soll amtlich bestätigen, dass die im Heimatland absolvierte Lehre oder Studium dem Deutschen gleichwertig ist.

Viele Arbeitgeber unterschätzen oder wissen nicht, dass das Stellenprofil, welches mit eingereicht werden muss, als Basis zur Entscheidungsfindung mit herangezogen wird. Alle Erfordernisse an Kenntnisse, Erfahrung und Ausbildung, welche im Stellenprofil gelistet stehen, aber auch alle Aufgaben und Pflichten, die in diesem Profil stehen, müssen durch die zu bewertende Ausbildung nachgewiesen werden können. Ist dies nicht deckungsgleich, wird entweder eine Gleichwertigkeit abgelehnt oder mit dem Erfordernis der Nachschulung eingeschränkt bewilligt. In diesem Fall wird die Botschaft die Ausstellung des Visum D verweigern.

Ein weiterer Antrag wird notwendig: Schulungsmaßnahme.

Wir wählen vorzugsweise das 2-stufige Verfahren in dem wir nach Prüfung der Bewilligungsfähigkeit Ihres Wunsch-Kandidaten, so sie über ein Facheinschlägiges Studium Bsc oder Msc verfügen, direkt über Arbeits-Visum D via deutsche Botschaft beantragen und nach Einreise die Niederlassungsbewilligung. Das ganze Verfahren dauert zwischen 3 und 6 Wochen ab Einreichung Antrag.

Fragen Sie unsere Berater.

 Österreich: Die Rot-Weiß-Rot Karte „Mangelberuf“ 

Die Liste der Mangelberufe ist in Österreich stark angewachsen – auf 100 Mangelberufe. Köche, Fachverkäuferin sind hier ebenso zu finden, wie Installateure und Elektriker. Je nach Bundesland variiert diese Liste nochmals.

Das bedeutet: Kann ein Expat einem Mangelberuf zugeordnet werden, erfolgt bei der Immigration keine Arbeitsmarktprüfung. Es wird also nicht überprüft, ob eine gleich qualifizierte einheimischer Kraft statt dem Expat eingestellt werden kann, und das Verfahren verkürzt sich.

Die proaktive Prüfung, ob ein Kandidat bewilligungsfähig ist und in welcher Kategorie ist bei MOVES consulting ein kostenfreier Service.

Ein Antragsverfahren in Mangelberufen ist das schnellste Immigrations-Verfahren, und zwischen 6 und 8 Wochen ab Einreichung des Antrags. Auf unserer Website finden Sie stets die aktuellsten Informationen dazu in unserem Download-Bereich. www.moves-consulting.com

Europaweit: Die Blue-Card EU

Nach 5 Jahren im Besitz der Blue Card EU hat man das Recht auf unbefristete Niederlassungsbewilligung wenn man weitere Kriterien erfüllt, wie: Einkommen, Sozialversicherung, Unterkunft, Deutsch-Kenntnisse B1 etc. Dies gilt länderübergreifend. Nach einem Jahr in Deutschland, zwei Jahren in Spanien und zwei Jahren in Italien kann man in Italien nach zwei Jahren die unbefristete Niederlassungsbewilligung erreichen, weil alle Jahre, die man in anderen Ländern zuvor mit einer Blue Card EU verbracht hat, zusammen gezählt werden- eine große Erleichterung.

Das Mindestgehalt, an das die Blue-Card gekoppelt ist, ist in allen Ländern unterschiedlich.

Genaue Zahlen und Detailinformationen erhalten Sie jederzeit per Anruf bei MOVES consulting:

+43 (0) 1 956 59 19 Head-Office Österreich oder +49 (0) 5473 95 888 50 Deutschland-Büro.

Länderübergreifende Gleichwertigkeit der Ausbildungen als Hindernis für Expats

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche von Unternehmen immigriert werden sollen, sind oft hochspezialisiert, bzw. müssen genau in der Sparte, in welcher sie benötigt werden, berufliche Erfahrung haben.

Es werden lokale Ausbildungsstandards als Maßstab angelegt: die Inhalte von Lehre, Studium und dergleichen müssen deckungsgleich sein mit den in Deutschland vermittelten Ausbildungs-Inhalten. Dies bedeutet auch, dass für jede Anforderung im Jobprofil ein entsprechendes Nachweis-Dokument vorliegen muss beispielsweise ein Zertifikat zur Bestätigung der Englisch-Kenntnisse – dies wird oft durch den Expat und dessen zukünftigen Arbeitgeber unterschätzt.

MOVES consulting berät und unterstützt in allen Mobility Management Fragen

MOVES consulting bietet Schulungen für HR- und Mobility Manager der Arbeitgeber an. Ziel dieser Schulungen ist es, Prozesse zu entschlacken und Stolpersteine proaktiv aus dem Weg zu räumen.

Ein besonderes Anliegen ist uns dabei, Verständnis für den Prozess des Immigrationsverfahrens zu wecken. Fachkräfte, die ins Land geholt werden, müssen nicht nur zu den Unternehmen passen, die sie einstellen, sondern auch zu dem Land, in das sie einreisen. Die formalen Vorgaben der Behörden haben dabei Vorrang, sonst kommt man nicht weit.

Optimierungspotential bei den Behörden ist dabei reichlich vorhanden, besonders im Einwanderungsrecht. Der massive Anstieg an Zuwanderung in Europa bringt Behörden wie die MA35 bis an ihre Belastungsgrenze.

Fazit: Einwandern ist nicht schwer…

…wenn man weiß worauf zu achten ist.

Unser Podcast Kanal „How to kickstart your global career“ ist von HRM Experten für HRM Experten gestartet worden.  Um unseren Hörern im englisch-sprachigen Raum auch die Gelegenheit zu geben, worüber wir in unseren Podcast-Folgen sprechen, haben wir uns entschlossen, alle Beiträge als Blogbeiträge auf englisch und auf deutsch hier zu veröffentlichen. 

Welches Thema würden Sie gerne hören in einem Experten-Talk auf unserem Podcast-Kanal „How to kickstart your global career“. Oder möchten Sie selbst einmal dabei sein mit Ihrem Thema? Schreiben Sie uns. Ich freue mich auf Ihren Anruf und eine Email an office@moves-consulting.com

Herzlichst Ihre

Kornelia Epping

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