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Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erfolgreich beantragt, doch der Kandidat paßt nicht?

30.01.2020  |  Application

Die Positivlisten der Mangelberufe werden jedes Jahr von den Arbeitsämtern der EU Staaten aktualisiert und veröffentlicht.

In Österreich ist z.B. seit letztem Jahr der Koch als Mangelberuf gelistet. Auch wir durften für österreichische Restaurant-Betriebe für deren Bewerbern aus Drittstaaten die Arbeits- und Aufenthaltspapiere beantragen.

Im aktuellen Fall ging alles recht schnell. Der HR Manager hatte den passenden Bewerber für das Spezialitätenrestaurant gefunden. Wir wurden mit dem Antragsprozess beauftragt und nach gut 6 Wochen war der neue Mitarbeiter auf dem Weg vom anderen Ende der Welt nach Wien.

So weit, so gut. In Wien angekommen, dauerte es noch 1 Woche, bis der neue Mitarbeiter anfangen durfte zu arbeiten. Ist ein Kandidat erst einmal im Lande mit seinem Visum D, muss er noch die Fingerabdrücke bei der Ausländerbehörde abgeben und der Behördenmitarbeiter bestellt die Produktion des elektronischen Aufenthaltstitels.

Der Mitarbeiter fing noch am selben Tag, nach Erhalt der Aufenthaltskarte, in der Küche seines Arbeitgebers an zu arbeiten.

10 Tage später erhielt ich einen Anruf der Personal-Chefin: "Frau Epping, wir sind geschockt. Der neue Mitarbeiter ist so ganz anders als wir ihn zuvor kennen lernten. Er schafft sein Arbeitspensum nicht und wir können ihn nicht weiter beschäftigen."

" WAS KÖNNEN WIR TUN?"

Grundsätzlich unterliegt jeder Mitarbeiter - egal ob Ausländer mit den entsprechenden Bewilligungen oder Inländer, dem lokalen Arbeitsrecht.

Wenn ein Mitarbeiter sich als ungeeignet für Ihren Betrieb heraus kristallisiert, können Sie ihm unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist und Zahlung aller geleisteten Arbeit, kündigen.

Im vorliegenden Fall war das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit und konnte daher jederzeit beendet werden.

Wir als die Beratungsagentur für Mitarbeiter-Immigration und Ansiedelung haben hier oft eine komplizierte Position. Denn wir spüren sehr häufig schon sehr frühzeitig, ob ein Wunsch-Kandidat zum Unternehmen passt oder nicht. Verschiedene Signale werden dabei vom Gegenüber empfangen. Oft fragen wir uns: sollen wir etwas dazu sagen, dem Recruiter von den Signalen berichten?

Haben Sie auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie würden Sie damit umgehen?


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herzliche Grüße

Ihre

Kornelia Epping

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