Länder-Briefing
Spanien
Der spanische Arbeitsmarkt kombiniert strikte Regulierung und starke Tarifbindung mit attraktiven Sonderregeln für ausländische Fachkräfte — allen voran das „Beckham Law“.
Auf einen Blick
Wochenarbeitszeit
40 Std.Kollektivvertraglich oft 37–38 Std.
Urlaub & Feiertage
30 Kalendertage + 14≈ 22 Arbeitstage · 14 Feiertage (national/regional/lokal)
Einkommensteuer
9,5 – 47 %+Beckham Law: 24 % pauschal für Expats, 5 Jahre
Lohnnebenkosten (AG)
30–33 %Arbeitnehmeranteil ca. 6–7 %
Arbeitszeit & Urlaub
Die reguläre Höchstarbeitszeit liegt bei 40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt; viele Sektoren haben sie tariflich auf 37 bis 38 Stunden reduziert.
Der gesetzliche Urlaub beträgt 30 Kalendertage (etwa 22 Arbeitstage). Dazu kommen 14 Feiertage: 9 nationale, 2–3 regionale der Autonomen Gemeinschaften und 2–3 lokale.
Anstellungsformen
Der unbefristete Contrato indefinido ist der Standard, mit Probezeiten von zwei bis sechs Monaten. Befristete Verträge sind nur noch unter strengen Auflagen zulässig (Saison, Vertretung); Teilzeit ist verbreitet.
Steuern auf Einkommen
Die IRPF ist progressiv und variiert leicht je Region — von ca. 9,5 % bis über 47 %.
Die Besonderheit für Expats: Unter dem „Beckham Law“ zahlen zuziehende Fachkräfte, Führungskräfte und Digital-Nomads fünf Jahre lang pauschal 24 % — bis €600.000 Einkommen.
Lohnnebenkosten
Arbeitgeber tragen den Großteil: rund 30–33 % des Bruttogehalts (Rente/Kranken ~23,6 %, Arbeitslosigkeit ~5 %, Ausbildung & Lohngarantiefonds 0,8 %, Generationen-Mechanismus MEI 0,9 %). Arbeitnehmer zahlen ca. 6–7 %.
Tarifverträge
Fast alle Arbeitsverhältnisse unterliegen einem Convenio Colectivo. Er regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen — traditionell sind 14 Monatsgehälter üblich. Abweichungen sind nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig.
Ausländerbeschäftigung
EU-Bürger brauchen keine Arbeitserlaubnis, müssen sich aber ab drei Monaten registrieren und eine Steuernummer (NIE) beantragen. Drittstaatsangehörige benötigen Visum oder Arbeitserlaubnis — inklusive des spanischen Digital-Nomad-Visums. Gesetzlich gilt strikte Gleichbehandlung in- und ausländischer Arbeitnehmer.
Stand 2026 · Alle Angaben sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine Einzelfall-Beratung. · Alle Länder