Liebe Leserinnen und Leser,
in unserem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen die neuesten Entwicklungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland und Österreich vorstellen.
Deutschland:
Im März 2023 hat die deutsche Bundesregierung das neue Fachkräftegesetz verabschiedet. Der neue Gesetzesentwurf zur Fachkräfteeinwanderung muss allerdings noch vom Bundesrat ratifiziert werden, bevor er in Kraft tritt.
Dieses Fachkräfte-Einwanderungsgesetz wird einige Änderungen für Fachkräfte aus dem Ausland mit sich bringen.
Die sogenannte "Chancenkarte" soll es erleichtern, für eine qualifizierte Beschäftigung nach Deutschland einzureisen. Auch die Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche während der Jobsuche ist nun erlaubt. Zudem können Fachkräfte für bis zu zwei Wochen bei einem Arbeitgeber probearbeiten, um sich gegenseitig kennenzulernen.
Eine weitere Änderung betrifft den deutschen Hochschulabschluss, der nun für jede qualifizierte Beschäftigung anerkannt wird, unabhängig von der Ausbildung. Unternehmen im Bereich Mangelberuf dürfen zudem in Zukunft Kurzzeitbeschäftigungen nutzen, um ihren Bedarf an Fachkräften zu decken.
Auch die Westbalkan-Regelung wurde bis Ende 2023 verlängert, das Kontingent bleibt allerdings bei 25.000 pro Jahr.
Österreich:
In Österreich gibt es ebenfalls einige Neuerungen für Fachkräfte.
Seit Oktober 2023 dürfen Arbeitgeber die Anträge für mitreisende Familien gleichzeitig mit dem Antrag für den Arbeitnehmer im Inland bei den zuständigen Behörden einreichen.
Das Mindestgehalt für Schlüsselkräfte und Studienabsolventen, die ihren Abschluss an einer österreichischen Universität abgelegt haben, hat sich geändert. Die neuen Gehälter für 2023 sind:
- Blue Card € 44.395 EUR/Jahr Brutto
- RWR Karte alle Kategorien € 2.835/Monat
- Studienabsolvent - Kollektivvertragliches Mindestgehalt, entsprechend der betriebsüblichen Überzahlung.
IT-Fachkräfte mit mindestens drei Jahren anerkannter Berufserfahrung können nun eine Blue Card beantragen.
- Auch was die vorzulegenden Dokumente betrifft, wurde einiges erleichtert. Geburtsurkunden werden nicht mehr verlangt und Sprachzertifikate sind künftig 5 Jahre gültig.
Berufserfahrung wird nun halbjahresweise anerkannt und Englisch als Unternehmenssprache erhöht die zu erreichende Punktezahl um 5. Zudem wurde die Altersgrenze angehoben und Antragsteller über 40 Jahren aber unter 50 Jahren erhalten nun 5 Punkte. - Fachkräfte, die mit einer Blauen Karte EU mindestens ein Jahr in Österreich arbeiten und dann ihren Job verlieren oder wechseln möchten, können bereits beim neuen Unternehmen beginnen, auch wenn das Zweckänderungsverfahren zur "neuen" Blauen Karte EU noch nicht abgeschlossen ist.
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- Auf unsere Website in der Kategorie „Downloads“ haben wir stets alle aktuellen Statistiken
- Mangelberufslisten, Mieten, Lebenshaltungskosten und unsere neue Broschüre „Relocating to Germany“ und „Relocating to Austria“ für Sie zum gratis-download bereitgestellt.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen bei der Planung Ihrer Karriere im Ausland helfen.
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Kornelia Epping