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Fachkräfte-Immigration: Mangelberuf versus Sonstige Schlüsselkraft

24.10.2022  |  European Visas

Heute fand ich diese interessanten Fragen einer Kundin zum Thema Schlüsselkraft im Mangelberuf oder Sonstige Schlüsselkraft in meiner Mailbox:             

Es ist klar definiert, welche Berufe als "Mangelberufe" gelistet sind. Je nachdem in welchem Land dieser Welt Sie einen Antrag auf Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung stellen wollen, definiert die lokale Arbeitsbehörde, welche Berufe in diese Liste aufgenommen werden.

Als Mangelberuf oder Engpassberuf wird ein Beruf dann bezeichnet, wenn in erheblichem Umfang nicht genügend Arbeitnehmer zur Besetzung offener Stellen in diesem Beruf zur Verfügung stehen.

1: Was ist mit den "anderen Schlüsselarbeitskräften", welche Berufe/Rollen gehören zu dieser Gruppe?

Antwort: Kann zum Beispiel ein Elektriker, der keine Fachschule abgeschlossen hat, aber über langjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügt und einen Vertrag mit einem monatlichen Mindestbruttogehalt von 2.835 € (2022 Österreich) erhält, sich für "Sonstige Schlüsselkräfte" bewerben?

in diesem Fall ist es leider unmöglich ein Fachkräfte-Visum zu beantragen.

Mindestvoraussetzung ist ein Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung in dem beantragten Beruf.

Lediglich Deutschland diskutiert aktuell darüber, ob es die Einwanderung erleichtern will: eine Schlüsselkraft mit einer Berufsfremden erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung aber facheinschlägiger Berufserfahrung im beantragten Beruf soll in Zukunft ein Arbeitsvisum erhalten können. Die Entscheidung darüber wird wohl noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.

2. Bei der Qualifizierung "Fachkräfte in Mangelberufen" heißt es "…eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Mangelberuf laut Verordnung nachweisen können"; gibt es irgendwelche Kriterien für die Dauer dieses Kurses? Kann es sich z.B. um eine dreimonatige Ausbildung handeln oder sollte es mehr sein?

Antwort: Ja, es gibt Kriterien und nein, 3 Monate-Kurse sind nicht ausreichend. Mit einer Berufsausbildung ist entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium gemeint oder eine abgeschlossene Lehre. Abgeschlossen meint: Diplom/Zertifikat nach erfolgreicher Abschlussprüfung.

Zudem gibt es die Regel der sogenannten "Gleichwertigkeit". Dies meint, dass die im Ausland erworbene Berufsausbildung mit der Ausbildung im Zielland übereinstimmen, also gleichwertig sein muss was die Inhalte und Dauer betrifft. Ob eine Ausbildung gleichwertig ist, kann man leicht selbst prüfen via ANABIN: Hier können Sie sowohl das Ausbildungs-Institut als auch die Ausbildung selbst prüfen, wenn es sich um eine Hochschul-Ausbildung handelt.
Bei Lehr-Ausbildungen ist z.B. in Deutschland die jeweilige Landes-IHK zuständig.
In Österreich ist es  das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ASBB).

3. Wenn die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt absolviert wird, wird dann die vor der Ausbildung erworbene Erfahrung bei der Berechnung der Punkte berücksichtigt?

Antwort: Nein, erst nach Abschluss der Ausbildung wird die Tätigkeit in diesem Beruf als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.

4. Wenn eine Person während des Militärdienstes in demselben Bereich gearbeitet hat (und am Ende eine Bestätigung erhält), wird dieses Jahr dann als Ausbildung, als Berufserfahrung oder als keines von beidem angerechnet?

Antwort: Wenn zuvor eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, kann diese Zeit als Berufserfahrung gewertet werden. Dies wird von den zuständigen Behörden in Einzelfällen geprüft.


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