Seit Beginn der "Corona-Krise" erhalten wir immer wieder Anfragen, ob und unter welchen Bedingungen Personen aus Nicht-EU Staaten nach Deutschland einreisen dürfen.
Hier haben wir Ihnen die wesentlichen Bestimmungen des Bundesinnenministeriums aufgeführt. Weiterführende Links finden Sie am Ende des Textes.
Was gilt für Einreisen nach Deutschland?
Einreisen aus Drittstaaten
Seit 17. März 2020 gelten EU-weit einheitliche Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten. Diese Beschränkungen gelten insbesondere auch für Einreisen nach Deutschland. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums.
Angesichts der teilweisen Verbesserung der weltweiten epidemiologischen Lage hat der Rat der Europäischen Union hat am 30. Juni 2020 auf Grundlage eines Entwurfs der Kommission eine Empfehlung zu Lockerungen der Einreisebeschränkungen beschlossen. Diese Empfehlung setzt Deutschland ab dem 02. Juli 2020 wie folgt um:
Drittstaaten ohne Einreisebeschränkungen
Aus den folgenden Drittstaaten mit geringem Infektionsgeschehen ist ab dem 02. Juli 2020 die Einreise wieder ohne Einschränkungen möglich:
Australien
Georgien
Kanada
Neuseeland
Thailand
Tunesien
Uruguay
Für China, Japan und Südkorea ist die Aufhebung der Einreisebeschränkungen vorgesehen, wenn diese entsprechende Einreisemöglichkeiten gewähren.
Diese Staatenliste soll grundsätzlich regelmäßig aktualisiert werden. Für die Frage, ob die Einreise zulässig ist, ist dabei der vorherige Aufenthaltsort der Reisenden maßgeblich, nicht ihre Staatsangehörigkeit.
Einreisemöglichkeiten für Reisende aus allen Drittstaaten
Auch aus Drittstaaten, die nicht in der vorstehenden Liste aufgeführt sind, kann eine Einreise nach Deutschland erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Für folgende Personengruppen bzw. Reisezwecke ist insoweit eine Einreise nach Deutschland zulässig:
- Deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige von anderen EU-Staaten, Schengen-assoziierten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) oder von Großbritannien;
- Drittstaatsangehörige mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland;
- Drittstaatsangehörige Familienangehörige, die zum Familiennachzug oder zu Besuchsreisen aus dringenden familiären Gründen einreisen;
- Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und Altenpflegepersonal;
- Ausländische Fachkräfte und hoch qualifizierte Arbeitnehmer, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben oder im Ausland ausgeführt werden kann;
- Personal im Gütertransport sowie sonstiges Transportpersonal;
- Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft;
- Seeleute;
- ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann;
- Personen, die internationalen Schutz oder Schutz aus anderen humanitären Gründen benötigen;
- Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, militärisches Personal und humanitäre Helfer in Ausübung ihrer Tätigkeit;
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler;
- Passagiere im Transitverkehr
- Reisen innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums
Die zeitweise geltenden Einreisebeschränkungen aus anderen EU-Staaten, Schengen-assoziierten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) oder Großbritannien sind seit dem 21. Juni 2020 vollständig aufgehoben. Einreisen nach Deutschland aus anderen Staaten der EU, des Schengen-Raums oder aus Großbritannien sind seither daher wieder ohne Einschränkung möglich.
Weiterführende Informationen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762