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Mobilität innerhalb und außerhalb der EU mit der Blue Card EU?

21.01.2019  |  Application, European Visas

Kürzlich erhielt ich die Anfrage eines australischen Bürgers, ob er mit der BLUE Card EU für die er sich in Österreich beworben hat auch in einem anderen EU Land arbeiten darf.

Wenn Sie seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU aus einem Mitgliedstaat der EU besitzen, können Sie ohne Visum für hochqualifizierte Beschäftigung in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und dort innerhalb eines Monats die Blaue Karte EU beantragen.

Dies erklärt das Missverständnis eindeutig. Wenn Sie in einem der EU-Länder eine Blue Card EU erhalten haben und in ein anderes Land umziehen möchten, um dort einen Job zu erhalten, müssen Sie die Blue Card EU in diesem Land erneut beantragen. Gleiches gilt für die Einreise von Familienangehörigen (§ 39 Nr. 7 der Aufenthaltsverordnung). Außerdem kann der Inhaber einer Blauen Karte bis zu 12 aufeinanderfolgende Monate in einem Nicht-EU-Staat verbringen, ohne seinen Aufenthaltstitel zu verlieren. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für Familienmitglieder.

Die Blaue Karte ist eine EU-weit anerkannte Arbeitserlaubnis (Richtlinie 2009/50 / EG des Rates) [1], die es hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in einem Land innerhalb der Europäischen Union zu arbeiten und zu leben, mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich, das nicht unter den Vorschlag fällt. [2] Der Begriff Blue Card wurde von der Denkfabrik Bruegel geprägt, die von der Green Card der Vereinigten Staaten inspiriert wurde und auf die europäische Flagge mit zwölf goldenen Sternen Bezug nimmt. [3]

Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Blue Card-Vorschlag bietet ein einheitliches Verfahren für Nicht-EU-Bürger, da die Richtlinie über hochqualifizierte Personen eine Arbeitserlaubnis ermöglichen soll, die bis zu vier Jahre gültig ist (2 Jahre in Österreich – gefolgt von einer RWR Karte +), danach aber verlängert werden kann.

Jene Antragsteller, denen eine blaue Karte gewährt wird, erhalten eine Reihe von Rechten, z. B. Vorteile für die Familienzusammenführung. Der Vorschlag fördert auch die geografische Mobilität innerhalb der EU zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten für diejenigen, denen eine blaue Karte gewährt wurde.

Um es noch einmal deutlich zu machen: Jeder EU-Mitgliedstaat hat sein eigenes Einwanderungsgesetz. Das Blue-Card-System ist ein harmonisiertes System, das von allen EU-Mitgliedstaaten angewendet wird, jedoch immer mit eigenen Rahmenbedingungen. Sie dürfen in Italien nicht mit einer Germany Blue Card arbeiten. In diesem Fall müssen Sie eine italienische Blue Card EU beantragen.

Die Rechtsgrundlage für diesen Vorschlag war Artikel 63 Absätze 3 und 4 des Vertrags von Rom (jetzt Artikel 79 AEUV).

Bewerber müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um eine Blaue Karte zu erhalten

Deutschland
• Ein anerkannter Hochschulabschluss - für nicht reglementierte Berufe
• Ein gültiger Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr im Aufnahmestaat
• Für reglementierte Berufe - gleichwertige Bescheinigung oder Berufslizenz
• Bei fehlendem Hochschulabschluss:
Für die Beantragung der Blauen Karte EU sind fünf Jahre Berufserfahrung erforderlich.
• Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 erhöht sich der jährliche Mindestlohn für Staatsangehörige aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die eine Arbeitsgenehmigung im Rahmen der Blue Card der EU in Deutschland beantragen, auf 53.600 EUR pro Jahr oder auf 41.808 EUR pro Jahr, wenn der Antragsteller tätig ist ein Mangelberuf.
• Eine Blaue Karte EU wird nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt, sofern sie nicht in Deutschland abgestuft ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 2b und Abs. 2 der Beschäftigungsverordnung).
Österreich
• ein Studium an einer Universität oder einer anderen tertiären Bildungseinrichtung mit einer Mindestdauer von drei Jahren
• ein verbindliches Stellenangebot in Österreich für mindestens ein Jahr erhalten haben und die Beschäftigung Ihrer Ausbildung entspricht,
• verdient ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens dem Eineinhalbfachen des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens von Vollzeitbeschäftigten (im Jahr 2019: mindestens 62.265 EUR, dies entspricht etwa 4.447 EUR monatlichem Bruttoeinkommen plus Sonderzahlungen),
• und die Arbeitsmarktprüfung zeigt, dass kein gleichermaßen qualifizierter Arbeitnehmer als Arbeitsuchender bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung (AMS) für den Job verfügbar ist.
• Hochqualifizierte Fachkräfte haben die Möglichkeit, alternativ die österreichische Rot-Weiß-Rote-Karte zu beantragen. Dies gilt insbesondere für Berufe in Zusammenhang mit dem Mangel an Arbeitskräften, da es für diese Art von Genehmigung keine Arbeitsmarktprüfung gibt.

Zahlen zur Blauen Karte EU


Die Blaue Karte der EU ist ein Instrument, um hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittländern auf den europäischen Arbeitsmarkt zu bringen. Dieser Aufenthaltstitel wurde am 1. August 2012 in Deutschland eingeführt. Seine rechtliche Grundlage bildet § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

2017 wurden in Deutschland 21.727 EU Blue Cards ausgestellt, 2016 wurden 17.362 Genehmigungen ausgestellt.

2018 wurden in Österreich 215 Blaue Karten EU ausgestellt, sowie 8059 Rot-Weiss-Rot Karten.

Das folgende Diagramm zeigt die Zahlen, die sich auf Karten beziehen, die an Personen abgegeben wurden, die zum ersten Mal in Deutschland einreisten, und für diejenigen, die bereits im Land lebten, und zwar nach Jahren aufgegliedert.

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Autor: Kornelia Epping, Business Consultant, Corporate Immigration

Quellen: BAMF Deutschland, BMI Österreich


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