Seit 1.1.2019 gelten neue Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU!
- Anhebung der Gehaltsgrenzen Blaue Karte EU nach § 19 a AufenthG
Nach Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019 ändern sich entsprechend die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU nach § 19 a AufenthG.
- Die Gehaltsgrenze wird für jedes Kalenderjahr neu berechnet und beträgt für das Jahr 2019 - 53.600 € jährlich / 4.466,67 € monatlich brutto. Bei Erreichen dieser Gehaltsgrenze ist keine Beteiligung der Arbeitsagentur erforderlich.
- In bestimmten Mangelberufen ist auch ein Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung ausreichend.
- Diese Gehaltsgrenze beträgt für das Jahr 2019 - brutto 41.808 € jährlich/ 3.484 € monatlich.
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