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ICT – Intra Corporate Transfer statt Rotationskraft

07.10.2017  |  Relocation Information

Seit 1.10.2017 ersetzt die ICT die bisherige Rotations-Permit für Betriebsinterne Entsendungen von 3-Staats-Angehörigen.

Kennen Sie sich bereits aus mit den Rahmenbedingungen der neuen ICT? Dann wissen Sie eventuell noch nichts von diesen aktuellsten Infos aus dem Arbeitsmarkt-Service Wien:

Läuft die bisherige Erlaubnis für eine Rotationskraft aus, ehe der Antrag auf ICT entschieden wurde, verliert der Antragsteller damit die Arbeitsberechtigung und muss mit diesem Datum von der SVA abgemeldet werden und darf nicht weiter beschäftigt werden!  Es gibt keine Übergangsregelung.

Seit 1.10.2017 ist der Antragsprozess dem der Rot-Weiß-Rot Karten ähnlich.
Der gesamte Antrag kann vom Arbeitgeber oder der Agentur seiner Wahl , wie z.B. MOVES Consulting, direkt im Inland bei der zuständigen Ausländerbehörde eingebracht werden. Diese prüft vorab die Aufenthalts-rechtlichen Belange und reicht danach den Akt an das zuständige AMS weiter. Diese begutachten den beschäftigungs-relevanten Teil des Aktes. Erfüllen Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Rahmenbedingungen, wird der Akt mit einem positiven Bescheid wieder an die Ausländerbehörde zurück übermittelt. Hier wird dann die Einladung per E-Mail übermittelt an den Mitarbeiter und dieser kann nach Österreich einreisen und seine ICT-Karte in Empfang nehmen.

Die neue ICT wird für Fachkräfte ausgestellt die mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Führungskräfte: LeiterInnen der Niederlassung oder einer Abteilung der Niederlassung
  • SpezialistInnen: FacharbeiterInnen mit unerlässlichen Spezialkenntnissen für die Niederlassung und hohem Qualifikationsniveau oder spezifischen technischen Kenntnissen
  • Trainees: HochschulabsolventInnen deren berufliche Entwicklung gefördert wird oder die sich branchenspezifisch, technisch oder methodisch fortbilden.

Voraussetzungen sind

  • eine vorübergehende Beschäftigung im Unternehmen von mindestens neun Monaten bzw. mindestens sechs Monaten für Trainees vor dem Transfer,
  • die Vorlage eines Arbeitsvertrags, der auch die Erforderlichkeit des vorübergehenden Transfers belegt sowie
  • der Nachweis, dass das Unternehmen eine echte Geschäftstätigkeit ausübt.

Transfer direkt aus einem Drittstaat nach Österreich

Sie erhalten eine Aufenthaltsbewilligung als unternehmensintern transferierte ArbeitnehmerIn („ICT“), die für längstens drei Jahre bzw. längstens ein Jahr für Trainees ausgestellt wird.

Transfer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich („mobile ICT“)

Jene Antragsteller, die bereits einen Aufenthaltstitel „ICT“ eines anderen EU-Staats besitzen und länger als 90 Tage in Österreich tätig sein sollen, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung als mobile/r unternehmensintern transferierte/r ArbeitnehmerIn (langfristige „mobile ICT“).

Dauert die Tätigkeit nicht mehr als 90 Tage, gelten die Regelungen für die Betriebsentsendung durch Unternehmen aus dem EWR (kurzfristige „mobile ICT“). Als kurzfristige „mobile ICT“ wird kein eigener österreichischer Aufenthaltstitel benötigt.

 Familienangehörige

Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige ledige Kinder) von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung als unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („ICT“ und „mobile ICT“) können eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung „Familiengemeinschaft“ mit dem Vermerk „Unselbständige Erwerbstätigkeit“ besitzen. Voraussetzung dafür ist ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines österreichischen Arbeitgebers.

Wenn Sie wissen wollen, welche Formulare Sie benötigen und welche Dokumente dem Antrag beigefügt werden müssen, oder auf welche Details bei den diversen Nachweisen zu achten ist, kontaktieren Sie uns per Email: Office@moves-consulting.com oder unter +43 1 956 59 19. Wir helfen Ihnen gerne.

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